20.11.2019
Bundestag korrigiert Regierungsentwurf und wendet den ermäßigten Steuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote mit Büchern, Zeitungen und Zeit-schriften an / Verband wird Leitfaden zur Umsetzung herausgeben
Seit 2018 erlaubt es EU-Recht den Mitgliedsstaaten, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken. Während noch der Regierungsentwurf Angebote mehrerer Titel über einen Datenbankzugang ausdrücklich ausschloss und auch digitale Presse in der Form von Apps oder Websites nicht sicher berücksichtigte, wird nun auch für diese digitalen Verlagsangebote der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gelten. Dies beschloss der Bundestag am 7. November mit dem Jahressteuergesetz.
Derzeit ist davon auszugehen, dass das entsprechende Gesetz noch vor Jahreswechsel in Kraft tritt.
Das ist eine gute Nachricht, führt aber zur Vorbereitung einiger Vorkehrungen. Hier ist der Verband gefordert, Hilfestellung zu geben, z.B. zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Anwendung des ermäßigten MWSt.-Satzes. Zu den Implikationen der Neuregelung und der Umstellung wird es in den nächsten Tagen einen Leit-faden geben, der Verbandsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden wird. Jederzeit können Verbandsmitglieder mit jetzt auftretenden Fragen auf uns zukommen!
Zur Vermeidung nachträglicher Umsatzsteuerkorrekturen und der damit verbundenen Belastung des Vertriebs von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften ist für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung notwendig. Hierzu wird das Bundesfinanzministerium gebeten, ein entsprechendes Schreiben an die Finanzbehörden zu richten.